Der Bedarf an Pflegefachkräften und der Wettbewerb aller Berufe um Auszubildende nehmen weiter zu. Mit dem Pflegeberufegesetz wird sowohl die Attraktivität der Pflegeausbildung als auch die des Pflegeberufs gesteigert.
Die Qualität der Ausbildung wird durch eine bessere Anleitung und Begleitung der Auszubildenden durch Ausbildungseinrichtung und Pflegeschule weiter erhöht. Zur Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität werden Mindestanforderungen an Pflegeschulen festgelegt. Dazu sind höhere berufliche Anforderungen an Schulleitungen und Lehrkräfte, insbesondere eine Anhebung des Qualifikationsniveaus, vorgesehen.
Pflegeschulen haben darüber hinaus eine angemessene Zahl an fachlich und pädagogisch qualifizierten Lehrkräften zu beschäftigen und nachzuweisen.
Die neue generalistische Berufsausbildung wird bundesweit noch mehr und vielfältigere wohnortnahe Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und EU-weit anerkannt werden.
Für die Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung eröffnen sich zusätzliche Wechsel-, Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege.
Durch die Einführung eines generalistischen Pflegestudiums werden zusätzliche Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten eröffnet. Für alle Pflegefachkräfte werden Aufgaben festgelegt, die ausschließlich von diesen aufgrund der dafür benötigten Qualifikation übernommen werden dürfen (zum Beispiel die Festlegung des individuellen Pflegebedarfs oder die Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses). Das trägt zu einer weiteren Aufwertung des Berufsbildes Pflege bei.
(Quelle: vgl. Bundesministerium für Gesundheit)