Generalistik bedeutet die Zusammenführung mehrerer Berufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Mit dem Pflegeberufegesetz entsteht ein neues Berufsbild Pflege durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der “Altenpflege”, “Gesundheits- und Krankenpflege” und “Gesundheits- und Kinderkrankenpflege”.
Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.
(Quelle: vgl. Bundesministerium für Gesundheit)