1. das Abitur oder
2. die Fachhochschulreife oder
3. der mittlere Schulabschluss oder
4. der Hauptschulabschluss mit dem Nachweis
a) einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
b) einer erfolgreich abgeschlossenen, landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer oder
c) der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung und
5. die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufes
6. gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift