Neben der Umsetzung der Pflegeberufereform mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ist es notwendig, auch die landesrechtlich geregelten einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Nordrhein-Westfalen zu stärken und weiterentwickeln. Daher werden, wie bereits im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen beschlossen, die beiden einjährigen Ausbildungen zu einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung zusammengeführt und auf eine einheitliche landesrechtliche Grundlage (Verordnung) gestellt.
Mit Einführung der generalistischen Pflegeassistenzausbildung soll für möglichst viele geeignete und motivierte Interessentinnen und Interessenten der Einstieg in die pflegeberufliche Bildung eröffnet werden. Deshalb wird derzeit eine einjährige generalistische Assistenzausbildung in der Pflege entwickelt, die jedoch über die Möglichkeit der Teilzeitausbildung auch für die Teilnehmenden geöffnet werden kann, die für den Lernprozess mehr Zeit benötigen. Es ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Anliegen, dass allen motivierten Menschen der Weg in die qualifizierte pflegeberufliche Bildung eröffnet wird.
Die Verordnung ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
(Quelle: MAGS NRW)
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