Auch der Ausbildungsverlauf der Teilzeitausbildung richtet sich nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017.
Dauer der Ausbildung: vier Jahre – mit einem 75% Ausbildungsvertrag
Stundenumfang: 4.600 Stunden im Blocksystem
- 2.100 Stunden theoretische Ausbildung im BZNW
- 2.500 Stunden praktische Ausbildung in
a) der Akutpflege in stationären Einrichtungen und
b) der Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und
c) der ambulanten Akut- und Langzeitpflege
sowie in weiteren Einsatzgebieten
Der Ausbildungsteilzeitvertrag wird mit einem der unter a) – c) genannten Trägern der praktischen Ausbildung geschlossen.
Der ständige Kontakt zwischen den praktischen Ausbildungsstätten und dem BZNW garantiert eine bestmögliche Ausbildung.
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung
Alles Weitere ist identisch mit der Vollzeitausbildung