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Bildungsverständnis

„Menschen sind gebildet wenn Sie handeln können, nicht wenn sie viel Wissen“ (Arnim Kaiser 1985)

Berufliche Bildung

hat zum einen die Aufgabe, auf gegenwärtige und künftige Anforderungen des jeweiligen beruflichen Handlungsfeldes, soweit möglich, vorzubereiten. Sie kommt damit der Forderung des Arbeitsmarktes nach beruflicher Handlungskompetenz entgegen. Zum anderen fühlen wir uns vom BZNW in der beruflichen Bildung einem umfassenderen Bildungsverständnis verpflichtet. Dieses zielt über die modernen und zukunftsweisenden berufspädagogischen Konzepte hinaus auf die Forderung nach Persönlichkeitsbildung.

OTT spricht in diesem Zusammenhang von Persönlichkeitsentwicklung und meint damit: „Per-sönlichkeitsentwicklung bezieht sich in erster Linie auf den Umgang mit sich selbst. Ihre Intention liegt im Selbsterkennen, im eigenverantwortlichen Handeln, im Aufbau eigener Interessenfelder und Lebenspläne.“ Hierzu zählt nach unserem Verständnis nicht nur die Entwicklung der moralischen Urteilsfähigkeit (einschließlich der Selbstkritik), sondern gleichermaßen auch die Fähigkeit zu konsequentem moralischen Handeln.

Sozialpolitisches Handeln

bedeutet nicht regelausführendes, sondern interpretierendes Handeln, derart, dass der Mensch Gegebenheiten, Ereignisse und Erfahrungen seiner Lebenswelt (anhand seiner Deutungsmuster und Wertmaßstäbe) interpretiert und danach reflexiv handelt. Reflexives Lernen bzw. Selbstreflexion ist die Fähigkeit, die Bedingungen und Folgen des eigenen Denkens und Handelns zu durchschauen, sich des Sinns und der Legitimation der eigenen Tätigkeit zu vergewissern und zu verantworten.“

Gebildet-Sein bedeutet, über ein reflektiertes Verhältnis zu sich, zu anderen und zur Welt zu verfügen. Dazu gehört die Entwicklung von kritischer Reflexionsfähigkeit, Mündigkeit, Emanzipation sowie Selbst-, Mitbestimmungs- und Solidaritätsfähigkeit (vgl. Klafki 1993)

Unser Bildungsverständnis

stützt sich auch auf ein Selbstverständnis von pflegeberuflicher Bildung, das „berufliche Tüchtigkeit“ und „berufliche Mündigkeit“ als oberste berufliche Bildungsziele ausweist. Die Auszubildenden/Teilnehmer sollen zum einen befähigt werden, die Anforderungen ihres Berufes in unterschiedlichen Handlungsfeldern kompetent zu bewältigen; zum anderen sollen sie in der Lage sein, die Bedingungen von pflegerischem Handeln und die Ansprüche an pflegerisches Handeln begründet zu hinterfragen und sich an der Vereinbarung von Leistungsansprüchen sowie an der Gestaltung von Arbeitsbedingungen zu beteiligen. Damit sollen sie den beruflichen Anforderungen aus eigener Entscheidungs- und Urteilskraft heraus gewachsen sein.

Berufliche Bildungsprozesse zielen auf „berufliche Tüchtigkeit“ und „berufliche Mündigkeit“, um hierüber Leistungsansprüche der Berufswelt erfüllen und diese zugleich hinsichtlich gesellschaftlich-historischer Zwänge und Bedingtheiten kritisch reflektieren und verstehen zu können (Arnold/Münk 2006). Berufliche Tüchtigkeit bleibt dabei Mittel zur Erreichung von Bildung und darf aus ökonomischen Zwängen nicht zum Selbstzweck werden und Bildung unterlaufen.

Die pädagogische Beziehung

Ebenso wie die pflegerische Beziehung wird auch die pädagogische Beziehung von uns als dialogisch geprägte Subjekt-Subjekt-Beziehung verstanden. Bildung – verstanden als Handlungskompetenz, die auf eigener Urteils- und Entscheidungsfähigkeit beruht – kann jedoch nicht durch die Pädagogin / den Pädagogen direkt bewirkt oder vermittelt werden. Sie setzt vielmehr die Freiheit des lernenden Subjektes, seine Willens- und Wertentscheidung voraus und ist als Leistung der Person, also als Leistung des Auszubildenden/Teilnehmers, anzusehen. Der pädagogische Einfluss kann daher nur indirekt erfolgen. Über eine entsprechende Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen kann die Persönlichkeitsentfaltung und -weiterentwicklung unterstützt werden, die es dem Auszubildenden/Teilnehmer verdeutlicht, dass die Verantwortung sowohl für die Aneignung und Anwendung des Wissens als auch für den Umgang mit den eigenen Kompetenzen, nur er selbst übernehmen kann.

Daher ist Bilden nach unserem Verständnis immer ein sich selbst bilden und widerspricht ausdrücklich der Vorstellung sich ausbilden zu lassen.

In Anlehnung an die Begleitmaterialien zu den Rahmenplänen der Fachkommissionnach nach §53 PflBG

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