Praxisanleitung mit DKG-Anerkennung

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Weiterbildung zur Praxisanleitung mit DKG-Anerkennung

Praxisanleiter/innen führen die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heran (§4 PflAPrV). Dementsprechend befähigt die Weiterbildung zur Praxisanleitung zur Durchführung einer qualifizierten Anleitung, gemäß dem anerkannten Stand berufspädagogischer und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse nach der Empfehlung der deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Dies umfasst die Planung, Durchführung und Evaluation von praktischer Anleitung in verschiedenen Settings.

Standort

Wesel

Dauer

1 Jahr

Weiterbildungsstart

03.02.2025

Seminargebühr

2.493,00 €

Zugangs­voraussetzungen

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:

  • Krankenschwester/-pfleger
  • Altenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
  • Operationstechnische Assistentin/ Assistent
  • Anästhesietechnisches Assistentin/ Assistent
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
  • Hebamme
  • Entbindungspfleger

Zudem wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung im jeweiligen Ausbildungsberuf in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) benötigt.

Aufbau und Dauer

Die Weiterbildung umfasst 300 Theoriestunden in Form von 7 Blockwochen verteilt auf ein Jahr. Der Unterricht findet jeweils von 08:30 – 15:30 Uhr statt.

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Jahresübersicht.

Die Inhalte gliedern sich in die folgenden drei Module:
– Modul 1 Grundlagen der Praxisanleitung anwenden
– Modul 2 Im Tätigkeitsfeld der Praxisanleitung professionell handeln
– Modul 3 Persönliche Weiterentwicklung fördern

Offene Fragen & Anmeldung

Zur Anmeldung reichen Sie bitte den Anmeldebogen gemeinsam mit den folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie vom Zeugnis der Berufsausbildung
  • beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Nachweis über den Umfang der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit)
  • Nachweis über eine mindestens einjährige Berufserfahrung vor Weiterbildungsbeginn im jeweiligen Ausbildungsberuf in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger)

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Anmeldeschluss ist der 13.01.2025.

Es gelten die AGB des BZNW.

 

Tanja Thiemann