Weiterbildung zur Praxisanleitung
Weiterbildung zur Praxisanleitung nach der empfehlenden Richtlinie der Pflegekammer NRW
Praxisanleiter*innen führen die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachperson heran (§4 PflAPrV). Dementsprechend befähigt die Weiterbildung zur Praxisanleitung zur Durchführung einer qualifizierten Anleitung, gemäß dem anerkannten Stand berufspädagogischer und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse nach der empfehlenden Richtlinie der Pflegekammer NRW. Dies umfasst die Planung, Durchführung und Evaluation von praktischer Anleitung in verschiedenen Settings.
Standort
Wesel
Dauer
1 Jahr
Weiterbildungsstart
09.02.2026
Seminargebühr
2.583,00 €
Zugangsvoraussetzungen
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Krankenschwester/-pfleger
- Altenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
Weitere Berufsgruppen können die Weiterbildung ebenfalls absolvieren und erhalten ein gesondertes Zertifikat unserer Bildungseinrichtung:
- Operationstechnische Assistentin/ Assistent
- Anästhesietechnisches Assistentin/ Assistent
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
- Hebamme
- Entbindungspfleger
Zudem wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung im jeweiligen Ausbildungsberuf in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) benötigt.
Aufbau und Dauer
Die Weiterbildung umfasst 300 Theoriestunden in Form von 7 Blockwochen verteilt auf ein Jahr. Der Unterricht findet jeweils von 08:30 – 15:30 Uhr statt.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Jahresübersicht.
Die Inhalte gliedern sich in die folgenden Module:
- Basismodul – Systematisches und wissenschaftliches Arbeiten
- Spezialisierungsmodul 1 – Ein professionelles Rollenverständnis entwickeln
- Spezialisierungsmodul 2 – Lehr-, Lern- und Beratungsprozesse im Praxisfeld gestalten
Offene Fragen & Anmeldung
Zur Anmeldung reichen Sie bitte den Anmeldebogen gemeinsam mit den folgenden Unterlagen ein:
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie vom Zeugnis der Berufsausbildung
- beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Nachweis über den Umfang der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit)
- Nachweis über eine mindestens einjährige Berufserfahrung vor Weiterbildungsbeginn im jeweiligen Ausbildungsberuf in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger)
- Mitgliedsnummer der Pflegekammer NRW
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Anmeldeschluss ist der 21.01.2026.
Es gelten die AGB des BZNW.